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Sachsen-Anhalt

Projekte zum nicht-produktiven investiven Naturschutz in der Agrarlandschaft

Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt fördert Unternehmen, Freiberufler, Gemeinden und gemeinnützige Organisationen in den Agrarlandschaften mit Zuschüssen für Innovationsprojekte zum nicht-produktiven investiven Naturschutz.
Sachsen-AnhaltZuschussfür Innovation
Keyfacts
Fördergeber:Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Max. 250.000 Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Land Sachsen-Anhalt bietet finanzielle Unterstützung für die Schaffung, Wiederherstellung und Weiterentwicklung von Lebensräumen und Lebensstätten für wild lebende Tier- und Pflanzenarten in der Agrarlandschaft. Diese Förderung zielt darauf ab, Biotope auf landwirtschaftlich genutzten Flächen zu entwickeln und wird aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) finanziert.

Gefördert werden sowohl investive Maßnahmen des Naturschutzes als auch der Erwerb von landwirtschaftlich genutzten oder nutzbaren Flächen durch Gemeinden oder gemeinnützige Organisationen, um darauf Biotope anzulegen. Darüber hinaus werden Schutzkonzepte inklusive notwendiger Voruntersuchungen unterstützt, unabhängig davon, ob das geplante Vorhaben später umgesetzt wird. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, der bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben decken kann. Für Gemeinden und Gemeindeverbände liegt der Fördersatz bei 90 Prozent. Der maximale Zuschuss beträgt 250.000 Euro, und die Bagatellgrenze liegt bei 2.500 Euro.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt eingereicht werden.

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