Projekte zum nicht-produktiven investiven Naturschutz in der Agrarlandschaft
Beschreibung
Das Land Sachsen-Anhalt bietet finanzielle Unterstützung für die Schaffung, Wiederherstellung und Weiterentwicklung von Lebensräumen und Lebensstätten für wild lebende Tier- und Pflanzenarten in der Agrarlandschaft. Diese Förderung zielt darauf ab, Biotope auf landwirtschaftlich genutzten Flächen zu entwickeln und wird aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) finanziert.
Gefördert werden sowohl investive Maßnahmen des Naturschutzes als auch der Erwerb von landwirtschaftlich genutzten oder nutzbaren Flächen durch Gemeinden oder gemeinnützige Organisationen, um darauf Biotope anzulegen. Darüber hinaus werden Schutzkonzepte inklusive notwendiger Voruntersuchungen unterstützt, unabhängig davon, ob das geplante Vorhaben später umgesetzt wird. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, der bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben decken kann. Für Gemeinden und Gemeindeverbände liegt der Fördersatz bei 90 Prozent. Der maximale Zuschuss beträgt 250.000 Euro, und die Bagatellgrenze liegt bei 2.500 Euro.
Hinweise zur Antragstellung
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt eingereicht werden.