Projekte und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung
Beschreibung
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Projekte in den Bereichen Kultur, Kunst und kulturelle Bildung auf Basis des Kulturfördergesetzes NRW. Diese Unterstützung umfasst eine breite Palette von Maßnahmen, die kulturelle Infrastruktur und interkommunale Kooperationen, die Künste, den Erhalt des kulturellen Erbes sowie die kulturelle Bildung und Bibliotheken betreffen. Weitere geförderte Bereiche sind die freie Szene und Soziokultur, die Kultur- und Kreativwirtschaft, Breitenkultur sowie Projekte, die sich mit gesellschaftlichem Wandel und Strukturwandel befassen. Auch experimentelle Vorhaben werden unterstützt.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, dessen Höhe abhängig von der Projektgröße variiert. Für Projekte mit förderfähigen Ausgaben bis zu 50.000 Euro kann der Zuschuss bis zu 80 Prozent betragen. Bei Projekten mit Ausgaben zwischen 50.000 Euro und 250.000 Euro werden bis zu 60 Prozent der Kosten gefördert.
Hinweise zur Antragstellung
Anträge sind bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen.