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Nordrhein-Westfalen

Projekte und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung

Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen fördert Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen mit Zuschüssen für Projekte auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung.
Nordrhein-WestfalenZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Ansprechpartner:zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:bis zu 80 Prozent
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Projekte in den Bereichen Kultur, Kunst und kulturelle Bildung auf Basis des Kulturfördergesetzes NRW. Diese Unterstützung umfasst eine breite Palette von Maßnahmen, die kulturelle Infrastruktur und interkommunale Kooperationen, die Künste, den Erhalt des kulturellen Erbes sowie die kulturelle Bildung und Bibliotheken betreffen. Weitere geförderte Bereiche sind die freie Szene und Soziokultur, die Kultur- und Kreativwirtschaft, Breitenkultur sowie Projekte, die sich mit gesellschaftlichem Wandel und Strukturwandel befassen. Auch experimentelle Vorhaben werden unterstützt.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, dessen Höhe abhängig von der Projektgröße variiert. Für Projekte mit förderfähigen Ausgaben bis zu 50.000 Euro kann der Zuschuss bis zu 80 Prozent betragen. Bei Projekten mit Ausgaben zwischen 50.000 Euro und 250.000 Euro werden bis zu 60 Prozent der Kosten gefördert.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge sind bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen.

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