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Projekte der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit (CooperationVET)

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Unternehmen mit Weiterbildung bei Innovationsprojekten.
bundesweitArbeitsmarkt-Förderungfür Innovation
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Ansprechpartner:DLR Projektträger
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Aus- und Weiterbildung – Zuschüsse zu Qualifizierungsmaßnahmen
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

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Beschreibung

Das Bundesministerium für Bildung, Forschung und Raumfahrt fördert innovative Projekte im Bereich der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit (iBBZ). Ziel ist die Entwicklung und Erprobung modellhafter Handlungskonzepte für berufliche Aus- und Weiterbildung, abgestimmt auf die Bedürfnisse und Reformanliegen der Partnerländer sowie die Anforderungen deutscher Unternehmen vor Ort. Die Förderung erfolgt in zwei Modulen:

  • Modul A unterstützt Sondierungsprojekte, die Potenziale für neue oder weiterentwickelte Berufsbildungskooperationen analysieren und die Umsetzbarkeit konkreter Projektideen prüfen. Grundlagen- und Vergleichsforschung können ebenfalls gefördert werden, wenn neue Handlungsfelder erschlossen werden sollen.
  • Modul B fokussiert auf Kooperationsprojekte zur Entwicklung und Erprobung von Modellen, Instrumenten, Verfahren und Konzepten für die Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung.

Förderaufrufe zu spezifischen Partnerländern sowie Schwerpunkte und Fristen werden durch das BMBF veröffentlicht. Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Sondierungsprojekte werden normalerweise für bis zu 12 Monate gefördert, während Kooperationsprojekte auf einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren angelegt sind. Unternehmen und wirtschaftlich ausgerichtete Forschungseinrichtungen erhalten in der Regel 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Für kleine oder mittlere Unternehmen kann ein Bonus gewährt werden, sofern die EU-Kriterien für KMU erfüllt sind. Hochschulen und außeruniversitäre Einrichtungen können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben von Hochschulen und Universitätskliniken können zusätzlich eine Projektpauschale von 20 Prozent erhalten.

Hinweise zur Antragstellung

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe wird eine Projektskizze zu den spezifischen Förderaufrufen beim DLR Projektträger eingereicht. Nach positiver Bewertung folgt die Aufforderung zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags. Beide Verfahrensschritte werden über das elektronische Antragssystem easy-Online abgewickelt.

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