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Nordrhein-Westfalen

progres.nrw – Klimaschutztechnik

Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) fördert Unternehmen mit Zuschüssen bei Innovationsprojekten im Bereich Bau- und Gebäudetechnik, Gebäudemanagement, Architektur, Ingenieurwesen und technische Planung.
Nordrhein-WestfalenZuschussfür Innovation
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)
Ansprechpartner:Bezirksregierung Arnsberg
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

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Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert im Rahmen des Programms progres.nrw – Markteinführung investive Maßnahmen, die zur Verbreitung innovativer und energieeffizienter Technologien beitragen und den Einsatz erneuerbarer Energien im Wärme- und Stromsektor beschleunigen. Ziel ist es, den Ausstoß von Treibhausgasen dauerhaft zu senken und die Energieversorgung in Nordrhein-Westfalen klimafreundlich und zukunftssicher zu gestalten.

Gefördert werden Projekte in Unternehmen, Kommunen und privaten Haushalten, die den Einsatz neuer oder besonders effizienter Technologien erproben und in den Markt einführen. Förderfähig sind insbesondere Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien, zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Vermeidung von CO₂-Emissionen sowie zur Integration innovativer Speicher- und Steuerungstechniken. Auch Klimaschutzkonzepte, Informationsmaßnahmen und Modellprojekte können unterstützt werden, sofern sie die Markteinführung umweltfreundlicher Technologien fördern.

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, dessen Höhe von der Art des Vorhabens, dem Anwendungsbereich und der Antragstellergruppe abhängt. Förderquoten von bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben sind möglich. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Kommunen, kommunale Unternehmen, Vereine, Verbände, öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen.

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