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Nordrhein-Westfalen

progres.nrw – Geothermie (Risikoabsicherung)

Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) stellt Unternehmen Zuschüsse bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug bereit.
Nordrhein-WestfalenZuschussfür Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)
Ansprechpartner:NRW.BANK
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Max. 10 Millionen Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

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Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert im Rahmen des Programms progres.nrw – Risikoabsicherung hydrothermale Geothermie Projekte zur Erschließung mitteltiefer und tiefer hydrothermaler Geothermie. Ziel ist es, das technische und wirtschaftliche Risiko bei der Nutzung geothermischer Energie zu verringern und Investitionen in erneuerbare Wärmeerzeugung zu unterstützen. Die Förderung richtet sich an Kommunen, kommunale Zusammenschlüsse und Unternehmen, die innovative Energieprojekte umsetzen.

Gefördert werden Vorstudien, Machbarkeitsstudien, Studien mit seismischen Messungen sowie Bohrungen im Bereich der mitteltiefen und tiefen hydrothermalen Geothermie. Vorstudien werden mit bis zu 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben unterstützt, für finanzschwache Kommunen bis zu 100 Prozent. Der Zuschuss beträgt maximal 25.000 Euro, bei interkommunalen Projekten 35.000 Euro. Machbarkeitsstudien werden ebenfalls mit bis zu 60 Prozent gefördert; für kleine Unternehmen erhöht sich die Quote um 20 Prozentpunkte, für mittlere Unternehmen um 10 Prozentpunkte. Der maximale Zuschuss beträgt 65.000 Euro, bei interkommunalen Projekten 100.000 Euro.

Zweistufige seismische Messungen können mit bis zu 50 Prozent der Kosten gefördert werden, maximal 1 Million Euro, bei interkommunalen Ansätzen 1,5 Millionen Euro. Dreidimensionale seismische Messungen werden mit bis zu 50 Prozent der Kosten gefördert, maximal 5,5 Millionen Euro, bei interkommunalen Ansätzen 7,5 Millionen Euro. Bohrungen werden mit bis zu 45 Prozent der förderfähigen Ausgaben unterstützt; die Förderquote erhöht sich um 20 Prozentpunkte für kleine und um 10 Prozentpunkte für mittlere Unternehmen. Der maximale Zuschuss beträgt 10 Millionen Euro.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen.

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