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Nordrhein-Westfalen

progres.nrw – Energieeffiziente öffentliche Gebäude

Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) gewährt Unternehmen (KMU) bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug Zuschüsse.
Nordrhein-WestfalenZuschussfür Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)
Ansprechpartner:zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

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Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt mit dem Programm progres.nrw – Energieeffiziente öffentliche Gebäude Kommunen, kommunale Zweckverbände und kommunale Unternehmen bei der energetischen Sanierung und Modernisierung öffentlicher Gebäude. Ziel ist die Reduzierung des Primärenergiebedarfs und die Transformation zu treibhausgasneutralen Gebäuden bis 2045. Die Förderung wird teilweise aus Mitteln des EFRE-/JTF-Programms Nordrhein-Westfalen finanziert.

Gefördert werden investive Maßnahmen zur Umsetzung von Energiekonzepten, insbesondere an der Gebäudehülle, der Bautechnik, der Gebäudetechnik und der Systemtechnik, einschließlich Maßnahmen zur Gebäudezertifizierung und energiebezogenen Umfeldmaßnahmen. Unterstützt werden zum Beispiel die Dämmung von Fassaden und Dächern, die Erneuerung von Fenstern, Türen und Beleuchtungssystemen, die Modernisierung von Heizungs-, Lüftungs- und Kälteanlagen, die Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes sowie die Installation von Regelungstechnik, Wärmespeichern und Gebäudeautomation.

Zusätzlich können nicht-investive Vorhaben, die im direkten Zusammenhang mit einem investiven Projekt stehen – etwa die Erstellung von Energiekonzepten, Machbarkeitsstudien, Planungsleistungen oder der Erfahrungsaustausch mit anderen Kommunen – gefördert werden.

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Gesamtausgaben müssen mehr als 200.000 Euro betragen und dürfen 8 Millionen Euro pro Antrag nicht überschreiten.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen.

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