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Produktionsförderung für Talentfilm

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert Existenzgründer, Unternehmen und Freiberufler mit Darlehen.
bundesweitDarlehenfür Startups
Keyfacts
Fördergeber:Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Ansprechpartner:Kuratorium junger deutscher Film
Letzte Änderung:22.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Darlehen – Förderkredit mit Rückzahlungspflicht
Max. Fördersumme:25.000 Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Für Existenzgründer:Besonders geeignet
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Originäre Stoffideen für Kino- und serielle Projekte (auch Doku, Animation sowie Kinder- und Jugendfilm) werden als projektbezogenes Stipendium in Form eines bedingt rückzahlbaren, zinsfreien Darlehens gefördert – bis zu 25.000 Euro, ggf. auf zwei Projektideen im Bundle verteilt. Teil der Förderung sind eine dramaturgische Projektbetreuung sowie ggf. Seminare/Workshops. Ausgezahlt wird i. d. R. in zwei Raten (90 Prozent bei Vertragsabschluss, 10 Prozent nach Abnahme); es fällt eine Verwaltungsgebühr von 2 Prozent an. 

Antragsberechtigt sind Autoren/Urheber (einzeln oder im Kollektiv) mit Lebensmittelpunkt in Deutschland; eingeschriebene Studierende sind ausgeschlossen, Autodidakt:innen sind zugelassen. Als „Talentfilm“ gilt das 1.–3. Serien- oder Kinoprojekt der Antragstellenden. Adaptionen (fremde Vorlagen) sind nicht förderfähig. Gefördert werden deutschsprachige programmfüllende Kinofilme und serielle Projekte; mittellange/kurze Formate nur als Teil eines Bundles mit einem programmfüllenden Projekt. Das Vorhaben darf noch nicht begonnen und nicht bereits öffentlich gefördert worden sein; jede Stoffidee kann maximal einmal eingereicht werden. Laufzeit der Maßnahme: 10 Monate. 

Hinweise zur Antragstellung

Verfahren/Fristen: Antrag digital per E-Mail (PDF) bis zur Frist einreichen, anschließend ein unterschriebenes Exemplar per Post (entscheidend ist der Poststempel des Folgetags).

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