Pflege im sozialen Nahraum (PflegesoNahFöR)
Beschreibung
Die Förderung für den Umbau, die Modernisierung oder die Schaffung von Pflegeplätzen oder Begegnungsstätten mit demenzsensibler Gestaltung in Bayern steht unter bestimmten Voraussetzungen zur Verfügung. Ziel dieser Unterstützung ist es, pflegerische Angebote zu fördern, die es Pflegebedürftigen ermöglichen, möglichst lange in ihrem vertrauten Umfeld zu bleiben.
Förderungen können für vollstationäre Pflegeplätze, Pflegeplätze in ambulant betreuten Wohngemeinschaften, Plätze der Kurzzeitpflege sowie für barrierefreie Begegnungsstätten (Quartiersräume) beantragt werden. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Art der Maßnahme.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens bis spätestens 31.10. des Vorjahres beim Bayerischen Landesamt für Pflege (LfP) eingereicht werden.