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Hessen

Ökologischer Landbau, Ökoaktionsplan Hessen

Das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat gewährt Unternehmen (KMU) bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug Zuschüsse.
HessenZuschussfür Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Ansprechpartner:Regierungspräsidium Gießen
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Bis zu 100.000 Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

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Beschreibung

Das Land Hessen gewährt unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse für Maßnahmen im Rahmen des hessischen Ökoaktionsplans (ÖAP). Diese Förderung richtet sich an Projekte, die den ökologischen Landbau, nachhaltige Landwirtschaftsformen sowie die Verarbeitung und Vermarktung regionaler Produkte unterstützen.

Gefördert werden:

  • Teilnahme an Qualitätsregelungen: Dazu zählen die Umstellung auf den Ökolandbau (Umstellungsprämie), Ausgaben für Marktforschung, Produktentwürfe und die Anerkennung von Qualitätsregelungen.
  • Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen: Hierzu gehören der Erwerb von Qualifikationen durch Ausbildungskurse, Workshops und Coaching sowie die Umsetzung und Kommunikation von Demonstrationsvorhaben.
  • Beratungsdienste und Absatzförderung: Dies umfasst Beratungsdienste, Absatzförderung für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Forschung sowie Entwicklung im Bereich nachhaltiger Landwirtschaft.

Die Höhe der Förderung variiert je nach Maßnahme:

  • Teilnahme an einem Biosiegel: Bis zu 3.000 Euro für bis zu drei Jahre.
  • Demonstrationsvorhaben: Bis zu 100.000 Euro für bis zu drei Jahre im Bereich „Wissensaustausch und Informationsmaßnahmen“.

Entwicklung von Ökomodellregionen: Bis zu 75 Prozent der tatsächlichen Personalausgaben, maximal 50.000 Euro pro Landkreis und Jahr, sowie bis zu 12.900 Euro für Sachausgaben.

Für alle anderen Maßnahmen richtet sich die Förderhöhe nach Art und Umfang des Vorhabens.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens an das Regierungspräsidium Gießen zu stellen. Bei Beantragung einer Umstellungsprämie muss der Antrag spätestens zusammen mit dem ersten Auszahlungsantrag bis zum 1. Oktober des jeweiligen Jahres eingereicht werden.

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