Schleswig-Holstein
Ökologische Anbauverfahren
Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz fördert Unternehmen (KMU) bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug mit Zuschüssen.
Schleswig-HolsteinZuschussfür Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Ansprechpartner:Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen
Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung
Das Land Schleswig-Holstein bietet landwirtschaftlichen Betrieben finanzielle Unterstützung, wenn sie ökologische Anbauverfahren einführen oder beibehalten. Diese Förderung erfolgt durch Mittel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER). Die Zuschusshöhe variiert je nach Art und Umfang der durchgeführten Maßnahme.
Hinweise zur Antragstellung
Anträge müssen bis zum 15. Mai des jeweiligen Jahres bei der zuständigen Außenstelle des Landesamtes für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung eingereicht werden.
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