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Schleswig-Holstein

Ökologische Anbauverfahren

Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz fördert Unternehmen (KMU) bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug mit Zuschüssen.
Schleswig-HolsteinZuschussfür Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Ansprechpartner:Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

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Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein bietet landwirtschaftlichen Betrieben finanzielle Unterstützung, wenn sie ökologische Anbauverfahren einführen oder beibehalten. Diese Förderung erfolgt durch Mittel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER). Die Zuschusshöhe variiert je nach Art und Umfang der durchgeführten Maßnahme.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge müssen bis zum 15. Mai des jeweiligen Jahres bei der zuständigen Außenstelle des Landesamtes für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung eingereicht werden.

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