FUNDERO
Nordrhein-Westfalen

NRW.Mikrodarlehen

Die NRW.BANK gewährt Existenzgründern Darlehen.
Nordrhein-WestfalenDarlehenfür Startups
Keyfacts
Fördergeber:NRW.BANK
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Darlehen – Förderkredit mit Rückzahlungspflicht
Max. Fördersumme:Max. 50.000 Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Für Existenzgründer:Besonders geeignet
Unternehmensgröße:bis 9 Mitarbeiter (Kleinstunternehmen)

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt ein NRW.Mikrodarlehen zur Verfügung, das speziell für Kleinstunternehmen konzipiert ist, die sich in der Gründungsphase befinden oder innerhalb von fünf Jahren nach ihrer Gründung expandieren möchten.

Dieses Darlehen richtet sich insbesondere an Personen mit Migrationshintergrund oder an Mitglieder gesellschaftlicher Gruppen, die bei Gründungsvorhaben bisher unterrepräsentiert sind. Es kann bis zu 100 Prozent des Finanzbedarfs abdecken, jedoch maximal 50.000 Euro.

Unternehmen haben die Möglichkeit, das NRW.Mikrodarlehen zweimal in Anspruch zu nehmen. Bei der zweiten Beantragung werden allerdings nur Vorhaben zur Erweiterung und zum Wachstum gefördert.

Hinweise zur Antragstellung

Vor der Antragstellung ist eine Beratung durch ein STARTERCENTER NRW erforderlich. Die geprüften Antragsunterlagen und die Stellungnahme des STARTERCENTERS sind über das Kundenportal bei der NRW.BANK einzureichen.

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