FUNDERO
Nordrhein-Westfalen

NRW.MicroCrowd

Die NRW.BANK gewährt Existenzgründern Darlehen.
Nordrhein-WestfalenDarlehenfür Startups
Keyfacts
Fördergeber:NRW.BANK
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Darlehen – Förderkredit mit Rückzahlungspflicht
Max. Fördersumme:Max. 50.000 Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Für Existenzgründer:Besonders geeignet
Unternehmensalter:Ab Gründung bis 5 Jahre nach Gründung

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Die NRW.BANK fördert Unternehmen, die sowohl soziale als auch ökologische Ziele verfolgen und gleichzeitig ein Crowdfunding-Projekt zur Sicherung ihrer Finanzierung nutzen. Für Gründungen und Weiterentwicklungen innerhalb der ersten fünf Jahre nach der Geschäftseröffnung bietet die Bank zinsgünstige Darlehen an.

Diese Darlehen können bis zu 80 Prozent des benötigten Finanzierungsbedarfs abdecken, wobei der Höchstbetrag bei 50.000 Euro liegt. Unternehmen haben die Möglichkeit, im Rahmen des Programms "NRW.Micro.Crowd" zweimal eine Förderung zu erhalten. Bei der zweiten Beantragung werden jedoch nur Erweiterungs- und Wachstumsprojekte unterstützt, und es ist erforderlich, dass eine neue positive Crowdfinanzierung nachgewiesen wird.

Hinweise zur Antragstellung

Den Antrag stellen Unternehmen frühestens nach finaler Fixierung des Crowdfunding-Projekts auf der Plattform Startnext und spätestens 3 Tage vor Ende des Fundingzeitraums über das Kundenportal bei der NRW.BANK.

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