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Nordrhein-Westfalen

NRW.BANK Elektromobilität

Die NRW.BANK unterstützt Unternehmen (KMU) und Freiberufler bei Innovationsprojekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug mit Zuschüssen.
Nordrhein-WestfalenZuschussfür Innovation & Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:NRW.BANK
Letzte Änderung:25.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:bis zu 10 Millionen Euro
Laufzeit:bis zu 10 Jahre
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Für Investitionen in emissionsarme Mobilität kann unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsgünstiges Darlehen von der NRW.BANK erhalten werden. Diese Förderung richtet sich an Unternehmen sowie Freiberufler und unterstützt verschiedene Projekte im Bereich der Elektromobilität in Nordrhein-Westfalen.

Gefördert werden insbesondere:

  • Der Erwerb von Personen- und Lastkraftfahrzeugen mit Batterie-, Wasserstoff- oder Brennstoffzellenantrieben, wobei Leasingfinanzierungen ausgeschlossen sind,
  • Die Umrüstung von Fahrzeugen auf diese Antriebstechnologien,
  • Investitionen im Zusammenhang mit diesen Technologien, wie Batterietechnik, Lade- oder Tankstelleninfrastruktur sowie damit verbundene Photovoltaikanlagen (ohne EEG-Vergütung) und begleitende Kosten wie Speicher und Dachkonstruktionen,
  • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die möglicherweise auch Betriebsmittelbedarfe wie die Entwicklung von Batterien und Energiespeicherung umfassen.

Das Darlehen kann bis zu 10 Millionen Euro betragen und deckt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionen. Die Laufzeit des Darlehens liegt zwischen 4 und 10 Jahren.

Für Investitionsdarlehen ab 25.000 Euro besteht die Möglichkeit, eine 50-prozentige Haftungsfreistellung für die Hausbank zu beantragen.

Hinweise zur Antragstellung

Das Darlehen ist vor Beginn des Vorhabens über die Hausbank zu beantragen, die den Antrag an die NRW.BANK weiterleitet.

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