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Nordrhein-Westfalen

NRW.BANK Digitalisierung und Innovation

Die NRW.BANK gewährt Unternehmen bei Innovationsprojekten Darlehen.
Nordrhein-WestfalenDarlehenfür Innovation
Keyfacts
Fördergeber:NRW.BANK
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Darlehen – Förderkredit mit Rückzahlungspflicht
Max. Fördersumme:bis zu 10 Millionen Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

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Beschreibung

Für die Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben in Nordrhein-Westfalen kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten werden. Die NRW.BANK unterstützt Unternehmen, Unternehmen in Gründung, kommunale und gemeinnützige Unternehmen sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler bei der Umsetzung solcher Vorhaben.

Die Förderung ist in zwei Bereiche unterteilt:

  • Digitalisierungsvorhaben: Hierbei werden Investitionen in digitale Ausstattung gefördert, einschließlich der Bereiche „Digitale Produktion, Leistungserbringung und Verfahren“, „Digitale Produkte und Leistungen“ sowie „Digitale Strategie und Organisation“.
  • Innovationsvorhaben: Dieser Bereich umfasst Investitionen in Technologiefelder wie Maschinen- und Anlagenbau, Produktionstechnologien, neue Materialien, Energie, Umwelt, Medizintechnik, Biotechnologie, Micro-/Nano- und Optotechnologien, Verkehr und Logistik. Gefördert werden die Aufnahme neuer, technologisch fortschrittlicher Produkte und Leistungen, die Einführung neuer Produktions- oder Leistungsprozesse sowie die wesentliche Verbesserung bestehender Produkte und Verfahren.

Das Darlehen kann bis zu 10 Millionen Euro betragen und ermöglicht die Finanzierung von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionen und/oder Betriebsmittel. Für Investitions- und Betriebsmitteldarlehen ab 25.000 Euro kann zusätzlich eine 50-prozentige Haftungsfreistellung für die Hausbank beantragt werden.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank einzureichen. Diese leitet den Antrag an die NRW.BANK weiter.

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