Nordrhein-Westfalen
NRW.BANK Baudenkmäler
Die NRW.BANK gewährt Unternehmen und Freiberuflern in den Branchen Bauwesen, Gebäudemanagement und Architektur Zuschüsse.
Nordrhein-WestfalenZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:NRW.BANK
Letzte Änderung:22.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Max. 2 Millionen Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen
Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung
Für Investitionen in den Erhalt eines denkmalgeschützten Gebäudes oder eines Gebäudes mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten werden. Die NRW.BANK unterstützt dabei mit zinsgünstigen Darlehen für die Instandhaltung und Sanierung solcher Gebäude.
Das Darlehen kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben abdecken, wobei der Mindestbetrag 25.000 Euro und der Höchstbetrag 2 Millionen Euro beträgt.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme bei der Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut nach freier Wahl zu stellen. Der Förderantrag wird von dem Institut an die NRW.BANK weitergeleitet.
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