NRW-Patent-Validierung
Beschreibung
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei der marktorientierten Weiterentwicklung von Erfindungen durch die Bereitstellung von Zuschüssen, die auf der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW basieren. Diese Förderung zielt darauf ab, die Anwendungsreife von Erfindungen zu steigern und ihre anwendungsorientierte Validierung zu unterstützen.
Gefördert werden sowohl die Erstellung eines Proof-of-Concepts als auch die Entwicklung von Demonstratoren oder Prototypen. Die Förderung erfolgt in zwei Phasen:
- In Phase 1 werden nichtwirtschaftliche Vorhaben zur Validierung von Patenten an Hochschulen und Forschungseinrichtungen unterstützt. In dieser Phase können bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben übernommen werden, mit einem Zuschuss von bis zu 157.500 Euro für einen Zeitraum von maximal 18 Monaten.
- Phase 2 ist optional und betrifft Verbundvorhaben von Wissenschaft und Wirtschaft, insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen, die erfolgreiche Projekte aus Phase 1 weiterentwickeln. In dieser Phase beträgt der Zuschuss für Bildungs- und Forschungseinrichtungen bis zu 157.500 Euro und für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 200.000 Euro für eine Dauer von bis zu 12 Monaten.
Hinweise zur Antragstellung
Ein Antrag ist über das EFRE-Online-Portal der Innovationsförderagentur NRW zu stellen. Es wird empfohlen, vor der Antragstellung eine Beratung durch die Innovationsförderagentur NRW in Anspruch zu nehmen. Ein Antrag für Phase 2 kann etwa drei Monate vor dem Ende der Phase 1 eingereicht werden.