FUNDERO
Baden-Württemberg

Niederlassung von Landärzten

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg gewährt Existenzgründern im Gesundheitswesen Zuschüsse.
Baden-WürttembergZuschussfür Startups
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:10.000 bis maximal 25.000 Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Für Existenzgründer:Besonders geeignet
Unternehmensalter:Vorgründungsphase

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Land Baden-Württemberg fördert Ärztinnen und Ärzte, die sich in ländlichen Regionen mit unzureichender hausärztlicher Versorgung niederlassen möchten. Diese Unterstützung kann für die Neugründung oder Übernahme einer Praxis, die Errichtung einer Zweigpraxis oder die Anstellung eines Arztes oder einer Ärztin beantragt werden. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen. Die Grundförderung beträgt einmalig zwischen 10.000 und maximal 25.000 Euro pro antragstellender Person, abhängig von der Einstufung des Fördergebiets sowie dem Umfang des vertragsärztlichen Engagements (voller oder partieller Versorgungsauftrag).

Zusätzlich zur Grundförderung besteht die Möglichkeit, bis zu 5.000 Euro pro Förderantrag zu erhalten, sofern eine finanzielle Unterstützung von Dritten für die Aufnahme der vertragsärztlichen Tätigkeit vorhanden ist. Es empfiehlt sich, den Antrag rechtzeitig vor Beginn der Maßnahmen beim Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration in Baden-Württemberg einzureichen.

Hinweise zur Antragstellung

Den Antrag rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme beim Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg einreichen.

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