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Nordrhein-Westfalen

NeueWege.IN.NRW – Innovative Mobilität und Logistik

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen fördert Unternehmen (KMU) bei Innovationsprojekten mit Zuschüssen bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug in der Mobilitäts- und Logistikbranche.
Nordrhein-WestfalenZuschussfür Innovation & Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Ansprechpartner:Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Unternehmensgröße:bis 249 Mitarbeiter (KMU / Mittelstand)
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert innovative Projekte zur nachhaltigen und wirtschaftlich sinnvollen Mobilität und Logistik. Unterstützt werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, die umweltfreundliche Mobilitäts- und Logistikansätze für Schiene, Straße, Wasser oder Luft verfolgen und ein hohes ökologisches sowie ökonomisches Potenzial für Nordrhein-Westfalen bieten.

Die Förderung gilt bevorzugt für Kooperationsprojekte in folgenden Bereichen: neue, vernetzte multi- und intermodale Mobilitäts- und Logistiklösungen; Erprobung neuer, klimafreundlicher Technologien und Prototypen automatisierter und vernetzter Mobilität; Digitalisierung von Mobilitätsdaten zur Nutzung als Dienstleistung und für Logistikanwendungen; sowie neue Ansätze intelligenter Verkehrsmanagementsysteme und integrierte Vorhaben.

Der Zuschuss richtet sich an verschiedene Unternehmenstypen: Für kleine Unternehmen beträgt der Zuschuss bei Verbundvorhaben mit technischen Innovationen bis zu 80 Prozent, bei Einzelvorhaben bis zu 70 Prozent und bei Prozess- oder Organisationsinnovationen bis zu 50 Prozent. Mittlere Unternehmen können bis zu 75 Prozent bei Verbundvorhaben mit technischen Innovationen, bis zu 60 Prozent bei Einzelvorhaben und bis zu 50 Prozent bei Prozess- oder Organisationsinnovationen erhalten. Akteurinnen und Akteure aus dem nichtwirtschaftlichen Bereich, wie Hochschulen und Forschungseinrichtungen, erhalten bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderung ist auf eine Projektlaufzeit von maximal 36 Monaten begrenzt.

Hinweise zur Antragstellung

Das Antragsverfahren ist zweistufig: Zuerst muss eine Projektskizze über das Submission Tool bei der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) eingereicht werden. Nach positiver Bewertung der Projektskizze erfolgt die Antragstellung über das EFRE-Online-Portal bei der Innovationsförderagentur NRW.

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