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Neue Versorgungsformen zum themenoffenen Bereich in der GKV – zweistufig lang

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) unterstützt Existenzgründer, Unternehmen und Freiberufler bei Innovationsprojekten mit Zuschüssen.
Antragstellung nicht möglichbundesweitZuschussfür Startupsfür Innovation
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Ansprechpartner:DLR Projektträger
Letzte Änderung:22.04.2026
Antragstellung bis:21.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Wer wird gefördert?
Für Existenzgründer:Besonders geeignet
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Gefördert werden neue Versorgungsformen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Ziel ist die Weiterentwicklung der medizinischen Versorgung, insbesondere durch sektorenübergreifende Modelle oder durch eine bessere Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen Versorgungsbereichen und Berufsgruppen. 

Die Projekte sollen bestehende Versorgungsstrukturen verbessern oder neue Organisationsformen der medizinischen Versorgung erproben. Dazu können beispielsweise Modelle gehören, die Schnittstellen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung optimieren, Versorgungsprozesse neu strukturieren oder digitale Elemente in die Versorgung integrieren. Auch Kooperationen zwischen verschiedenen Einrichtungen oder Institutionen können Bestandteil eines Projekts sein. 

Voraussetzung ist ein wissenschaftlich fundiertes Evaluationskonzept. Die Ergebnisse der Projekte sollen Erkenntnisse liefern, die für eine mögliche dauerhafte Übernahme in die Regelversorgung genutzt werden können oder als Grundlage für strukturelle Weiterentwicklungen des Gesundheitssystems dienen. 

Die Förderung erfolgt als Zuschuss im Rahmen des Innovationsfonds der gesetzlichen Krankenversicherung. Projekte werden in der Regel für bis zu 36 Monate, in begründeten Fällen für bis zu 48 Monate, unterstützt.

Hinweise zur Antragstellung

Das Förderverfahren ist zweistufig. Zunächst wird eine Ideenskizze eingereicht, in der das geplante Versorgungskonzept beschrieben wird. Auf Grundlage dieser Skizzen entscheidet der Innovationsausschuss, welche Projekte eine Förderung für die Konzeptentwicklung erhalten. 

In der Konzeptentwicklungsphase wird ein vollständiger Projektantrag vorbereitet. Diese Phase kann bis zu sechs Monate dauern und mit bis zu 75.000 Euro gefördert werden. Anschließend wird ein Vollantrag eingereicht, über dessen Förderung der Innovationsausschuss entscheidet. 

Für die Durchführung der Projekte können Zuschüsse für projektbezogene Ausgaben gewährt werden. Förderfähig sind insbesondere Aufwendungen für Projektmanagement, Koordination der Versorgung und wissenschaftliche Evaluation.

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