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Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt (WIR – ESF Plus)

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert Unternehmen mit Weiterbildungsangeboten.
bundesweitArbeitsmarkt-Förderung
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Ansprechpartner:Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Aus- und Weiterbildung – Zuschüsse zu Qualifizierungsmaßnahmen
Max. Fördersumme:Bis zu 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben
Was wird gefördert?
Förderzweck:Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

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Beschreibung

Bei einer Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Zuschuss erhalten werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Aktivitäten zur Teilhabe von Geflüchteten am Arbeitsmarkt in Deutschland. Die Maßnahmen richten sich an Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis, Personen mit einer Aufenthaltsgestattung sowie Personen mit einer Duldung, die keinem absoluten Arbeitsverbot unterliegen.

Gefördert werden Maßnahmen zu zwei Einzelzielen, die beide erfüllt werden müssen: Erstens, passgenaue Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration, wie die stufenweise und nachhaltige Aufnahme einer Beschäftigung oder Ausbildung, die Aufnahme oder Wiederaufnahme der Schule zum Erwerb eines Schulabschlusses, die Begleitung des Übergangs Schule-Beruf sowie der frühzeitige Erhalt, die Erhöhung und Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit der Zielgruppe. Zweitens, strukturelle Maßnahmen für öffentliche Verwaltungen, Betriebe und sonstige Stellen, die den Zugang der Zielgruppe zu Arbeit oder Bildung verbessern.

Die Förderung wird als Zuschuss für einen Zeitraum von vier Jahren gewährt. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Region, in der die Maßnahme durchgeführt wird. Für stärker entwickelte Regionen (die alten Bundesländer, das Land Berlin und die Region Leipzig, ohne die Regionen Lüneburg und Trier) beträgt die Förderung bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Für Übergangsregionen (die neuen Bundesländer sowie die Regionen Lüneburg und Trier, ohne das Land Berlin und die Region Leipzig) beträgt die Förderung bis zu 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die nationale Kofinanzierung kann durch Eigen- und/oder Drittmittel erbracht werden.

Hinweise zur Antragstellung

Das Verfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe ist die Interessenbekundung elektronisch einzureichen. Bewilligungsstelle ist die Deutsche Rentenversicherung, Knappschaft-Bahn-See (KBS). Im gesamten Förderzeitraum sind zwei Aufrufe zur Einreichung einer Interessenbekundung und einem anschließenden Antragsverfahren geplant.

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