FUNDERO
Nordrhein-Westfalen

NE-Infrastruktur NRW (Schienengüterverkehr)

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt Unternehmen (KMU) bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug mit Zuschüssen.
Nordrhein-WestfalenZuschussfür Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

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Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Investitionen in die Eisenbahninfrastruktur, um den Güterverkehr auf der Schiene effizienter zu nutzen und so die Umwelt zu entlasten. Diese Unterstützung richtet sich an nicht bundeseigene Eisenbahnen, die öffentlich und diskriminierungsfrei zugängliche Schienenwege betreiben.

Gefördert werden Investitionsmaßnahmen, die vom Eisenbahn-Bundesamt nach dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz anerkannt sind, einschließlich Planungskosten. Dazu gehören Investitionen in Erneuerung, Ersatz, Ausbau und Neubau von Schienenwegen sowohl außerhalb als auch innerhalb von Binnenhäfen sowie in Serviceeinrichtungen. Planungskosten für große Schieneninfrastrukturvorhaben sind ebenfalls förderfähig.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss, dessen Höhe je nach Maßnahme variiert:

  • Bei ergänzender Landesförderung für Maßnahmen außerhalb von Binnenhäfen beträgt der Zuschuss bis zu 40 Prozent, innerhalb von Binnenhäfen bis zu 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
  • Für Investitionen in Schienenwege außerhalb von Binnenhäfen können bis zu 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben und Planungskosten übernommen werden. Bei Neubauvorhaben ist der Zuschuss jedoch auf maximal 60 Euro je Tonne des erwarteten Schienengüterverkehrsaufkommens pro Jahr begrenzt, bei Ausbauvorhaben auf 40 Euro je Tonne.
  • Für Investitionen in Schienenwege in Binnenhäfen und Serviceeinrichtungen sowie für Planungskosten bei großen Schieneninfrastrukturvorhaben können ebenfalls bis zu 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben übernommen werden.

Die Bagatellgrenze für die Förderung liegt bei 30.000 Euro.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge sind bis zum 31. Oktober des jeweiligen Jahres beim Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen einzureichen.

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