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Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) - Marktaktivierung

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) unterstützt Unternehmen und Freiberufler bei Innovationsprojekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug mit Zuschüssen.
bundesweitZuschussfür Innovation & Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Ansprechpartner:Projektträger Jülich (PtJ)
Letzte Änderung:25.04.2026
Antragstellung bis:31.12.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Die Förderrichtlinie unterstützt die Marktaktivierung (als Vorstufe des Markthochlaufs) von Produkten mit Mobilitätsrelevanz im Bereich Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie, die technisch marktreif sind, am Markt aber noch nicht wettbewerbsfähig. Der Fokus liegt auf der gewerblichen Anwendung (nicht dem einzelnen Privatkunden) und der Erreichung entsprechender Stückzahlen. 

Gegenstand der Förderung sind Investitionen mit einmaligem Zuschuss, insbesondere:

  • Fahrzeuge (Beschaffung oder Umrüstung) mit brennstoffzellen- bzw. wasserstoffbasiertem Antrieb/Energiewandlungssystem (Straße, Schiene, Wasser; inkl. Sonderfahrzeuge). 
  • Brennstoffzellenbasierte KWK-Anlagen zur Bordenergieversorgung auf Schiffen, Landfahrzeugen und Flugzeugen. 
  • Wasserstoffbetankungsinfrastruktur (stationär/mobil) inkl. technischer Ausrüstung, Anbindung an On-Site-Elektrolyse/Speicherung sowie zugehöriger Logistik (z. B. Trailer/Tankwagen/Wechseltanksysteme/Abfüllstationen). 
  • Infrastrukturbausteine zur Versorgung/Verteilung (z. B. Pipelineanschlüsse, Pipelines, Aufreinigung, Verteilzentren/H2-Hubs) soweit für Mobilität mit Wasserstoff erforderlich. 
  • Elektrolyseanlagen (Betrieb mit erneuerbarem Strom) zur Erzeugung von Wasserstoff für den Mobilitätsbereich. 
  • Umweltstudien mit Bezug zu Wasserstoffanwendungen im Mobilitätsbereich. 

Hinweise zur Antragstellung

Das Verfahren ist für Investitionszuschüsse grundsätzlich einstufig. Antragstellungen erfolgen typischerweise über separate Aufrufe zur Einreichung von Förderanträgen zu festgelegten Stichtagen; genutzt wird easy-Online. Ausnahme: Wettbewerbsverfahren „HyLand – Wasserstoffregionen in Deutschland“ mit vorgelagerter Skizzenbewertung und Aufforderung zur Antragseinreichung. .

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