Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) - Marktaktivierung
Beschreibung
Die Förderrichtlinie unterstützt die Marktaktivierung (als Vorstufe des Markthochlaufs) von Produkten mit Mobilitätsrelevanz im Bereich Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie, die technisch marktreif sind, am Markt aber noch nicht wettbewerbsfähig. Der Fokus liegt auf der gewerblichen Anwendung (nicht dem einzelnen Privatkunden) und der Erreichung entsprechender Stückzahlen. 
Gegenstand der Förderung sind Investitionen mit einmaligem Zuschuss, insbesondere:
- Fahrzeuge (Beschaffung oder Umrüstung) mit brennstoffzellen- bzw. wasserstoffbasiertem Antrieb/Energiewandlungssystem (Straße, Schiene, Wasser; inkl. Sonderfahrzeuge). 
- Brennstoffzellenbasierte KWK-Anlagen zur Bordenergieversorgung auf Schiffen, Landfahrzeugen und Flugzeugen. 
- Wasserstoffbetankungsinfrastruktur (stationär/mobil) inkl. technischer Ausrüstung, Anbindung an On-Site-Elektrolyse/Speicherung sowie zugehöriger Logistik (z. B. Trailer/Tankwagen/Wechseltanksysteme/Abfüllstationen). 
- Infrastrukturbausteine zur Versorgung/Verteilung (z. B. Pipelineanschlüsse, Pipelines, Aufreinigung, Verteilzentren/H2-Hubs) soweit für Mobilität mit Wasserstoff erforderlich. 
- Elektrolyseanlagen (Betrieb mit erneuerbarem Strom) zur Erzeugung von Wasserstoff für den Mobilitätsbereich. 
- Umweltstudien mit Bezug zu Wasserstoffanwendungen im Mobilitätsbereich. 
Hinweise zur Antragstellung
Das Verfahren ist für Investitionszuschüsse grundsätzlich einstufig. Antragstellungen erfolgen typischerweise über separate Aufrufe zur Einreichung von Förderanträgen zu festgelegten Stichtagen; genutzt wird easy-Online. Ausnahme: Wettbewerbsverfahren „HyLand – Wasserstoffregionen in Deutschland“ mit vorgelagerter Skizzenbewertung und Aufforderung zur Antragseinreichung. .