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Nationaler Emissionshandel - nEHS Härtefälle
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) stellt Unternehmen in den Branchen Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren, Glasindustrie, Keramikindustrie, Papierindustrie, Druckindustrie, Herstellung von Holzprodukten, Herstellung von Metallerzeugnissen, Maschinenbau sowie Herstellung von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug Zuschüsse bereit.
bundesweitZuschussfür Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Ansprechpartner:Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Kombinierbar:Der Zuschuss kann mit anderen staatlichen Beihilfen kumuliert werden, sofern die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge eingehalten werden.
Was wird gefördert?
Förderzweck:Betriebsmittel
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen
Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung
Der Bund unterstützt Unternehmen, die infolge des nationalen Brennstoffemissionshandels nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) mit unzumutbaren Härten konfrontiert sind. Diese Förderung zielt darauf ab, die zusätzlichen finanziellen Belastungen zu kompensieren, die durch den Bezug von Brennstoffen sowie den Erwerb von Waren oder importierter Wärme in den Abrechnungsjahren 2021 bis 2026 entstehen. Die Förderung wird in Form eines Zuschusses bereitgestellt, der 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben abdeckt.
Hinweise zur Antragstellung
Der Förderantrag ist bis zum 31. Juli des Folgejahres elektronisch über die Internetseite der beauftragten Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt zu stellen.
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