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Nationale Bioökonomiestrategie

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Unternehmen (KMU) mit Zuschüssen bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug für Innovationsprojekte.
Antragstellung nicht möglichbundesweitZuschussfür Innovation & Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Ansprechpartner:Projektträger Jülich (PtJ)
Letzte Änderung:16.04.2026
Antragstellung bis:11.02.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:360.000 Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Unternehmensgröße:bis 249 Mitarbeiter (KMU / Mittelstand)
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Mit dem FutureFoodS Call 2025 fördert das Bundesministerium im Rahmen der Nationalen Bioökonomiestrategie internationale Verbundvorhaben, die zu einer nachhaltigeren Gestaltung von Ernährungssystemen beitragen. Im Fokus stehen Forschungs- und Innovationsprojekte zur Lebensmittelnachhaltigkeit, insbesondere durch Ernährungsumstellungen in Haushalten, den Aufbau von Vertrauen und Transparenz entlang der Lebensmittelkette sowie durch Innovationen in kreislauforientierten Systemen der Lebensmittelverarbeitung.

Gefördert werden transnationale Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, die ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeitsaspekte integrieren und einen klaren Mehrwert durch internationale Zusammenarbeit bieten. Die Projekte sollen transformative Lösungsansätze entwickeln, z. B. zur Reduktion von Lebensmittelverlusten, zur effizienteren Nutzung von Nebenströmen, zu neuen Verarbeitungs- und Konservierungstechnologien, zu nachhaltigen Verpackungs- und Logistikkonzepten oder zu resilienten und transparenten Lieferketten.

Zentrale Bewertungskriterien sind eine inter- und transdisziplinäre Ausrichtung, die Einbindung relevanter Akteure entlang der Wertschöpfungskette sowie ein überzeugender Beitrag zu einer nachhaltigen, vielfältigen und kreislauforientierten Lebensmittelverarbeitung.

Hinweise zur Antragstellung

Antragsberechtigt sind u. a. Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland. Voraussetzung ist die Beteiligung an einem transnationalen Verbund mit mindestens drei Partnern aus mindestens drei beteiligten Ländern.

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