Nachhaltige Waldbewirtschaftung in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen
Beschreibung
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, die Betreuungsdienstleistungen zur Verbesserung der sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Leistung ihres Waldbesitzes in Anspruch nehmen möchten. Diese Unterstützung gilt für Maßnahmen, die nicht der Holzvermarktung zuzurechnen sind, darunter Wirtschaftsplanung, biologische und technische Produktion sowie die Förderung der Biodiversität im Wald. Die Betreuungsdienstleistungen werden auf Basis neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse erbracht und berücksichtigen langfristige Klimaveränderungen.
Der Zuschuss wird für diese Maßnahmen gewährt und kann je nach Größe und Zertifizierungsgrad des Waldbesitzes zwischen 30 und 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen. Die Bagatellgrenze liegt bei 2.000 Euro.
Hinweise zur Antragstellung
Anträge sind beim Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen einzureichen.