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Nordrhein-Westfalen

Nachhaltige Waldbewirtschaftung in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen fördert Unternehmen und Freiberufler in der Forstwirtschaft mit Zuschüssen.
Nordrhein-WestfalenZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Ansprechpartner:Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Bis 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, die Betreuungsdienstleistungen zur Verbesserung der sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Leistung ihres Waldbesitzes in Anspruch nehmen möchten. Diese Unterstützung gilt für Maßnahmen, die nicht der Holzvermarktung zuzurechnen sind, darunter Wirtschaftsplanung, biologische und technische Produktion sowie die Förderung der Biodiversität im Wald. Die Betreuungsdienstleistungen werden auf Basis neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse erbracht und berücksichtigen langfristige Klimaveränderungen.

Der Zuschuss wird für diese Maßnahmen gewährt und kann je nach Größe und Zertifizierungsgrad des Waldbesitzes zwischen 30 und 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen. Die Bagatellgrenze liegt bei 2.000 Euro.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge sind beim Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen einzureichen.

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