Nachhaltige Nachrüstung und Umrüstung von Fahrgastschiffen
Beschreibung
Bei der umweltverträglichen Gestaltung des Betriebs von Fahrgastschiffen unterstützt das Land Berlin Maßnahmen zur Reduzierung des Luftschadstoffausstoßes. Die Förderung umfasst Maßnahmen zur Schadstoffminderung durch Nachrüstung von Dieselmotoren mit Abgasnachbehandlungssystemen (ANS), die Umrüstung von Dieselmotoren auf rein batterieelektrischen Elektroantrieb sowie die Erprobung der Umrüstung auf Elektro-Diesel-Hybrid-Antrieb.
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und kann bis zu 80 Prozent der nach der De-minimis-Verordnung förderfähigen Ausgaben betragen. Ist eine De-minimis-Förderung nicht möglich, liegt die Höhe der Förderung je nach Unternehmensgröße zwischen 40 Prozent und 60 Prozent der beihilfefähigen Kosten.
Hinweise zur Antragstellung
Der Förderantrag ist vor Beginn der Maßnahme bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz einzureichen.