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Saarland

Nachhaltige Mobilität im Saarland (NMOB) – Förderung des Radverkehrs

Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz gewährt Unternehmen, Freiberuflern und natürlichen Personen Zuschüsse.
SaarlandZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

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Beschreibung

Das Saarland unterstützt im Rahmen der „nachhaltigen Mobilitätsstrategie“ (NMOB) investive Maßnahmen und Modellprojekte zur Verbesserung des Radverkehrs, der Elektro-Fahrrad-Mobilität und der dazugehörigen Infrastruktur. Förderungen werden für den Kauf von Pedelecs, serienmäßigen Cargobikes (Lastenfahrräder und Lastenpedelecs), die Errichtung und Auf- oder Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen, Reparatur- und Servicestationen, Ladeeinrichtungen sowie für innovative Projekte mit Modell- und Pilotcharakter zur Förderung des Radverkehrs einschließlich Machbarkeitsstudien und Potenzialanalysen gewährt.

Die Zuschüsse betragen:

  • Pedelecs: 25 Prozent der Anschaffungskosten, maximal 500 Euro.
  • Cargobikes: 25 Prozent der Anschaffungskosten, maximal 500 Euro für Cargobikes ohne Elektroantrieb und 1.000 Euro für Cargobikes mit Elektroantrieb.
  • Service- und Reparatur-Stationen: Bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 8.000 Euro.
  • Fahrradabstellanlagen: 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 40.000 Euro pro Anlage.
  • Auf- oder Nachrüstung bestehender Fahrradabstellanlagen: 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 30.000 Euro pro Anlage.
  • Ladeeinrichtungen an Fahrradabstellanlagen: Bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15.000 Euro pro Anlage.
  • Innovative Projekte und Radverkehrskonzepte: Bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 50.000 Euro.

Die Bagatellgrenze beträgt bei innovativen Projekten, Radverkehrskonzepten, Errichtung von Fahrradabstellanlagen sowie Ladeeinrichtungen 2.000 Euro und bei allen anderen Vorhaben 500 Euro. Pro Jahr kann die Förderung für maximal fünf Pedelecs beziehungsweise Cargobikes beantragt werden.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme digital oder schriftlich bis zum 30. September des jeweiligen Haushaltsjahres beim Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz eingereicht werden.

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