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Saarland

Nachhaltige Mobilität im Saarland (NMOB) – Alternative Antriebe

Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz fördert Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen bei Investitionen mit Zuschüssen bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug.
SaarlandZuschussfür Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:1 Million Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

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Beschreibung

Das Saarland fördert Investitionen in die Nutzung alternativer Antriebe im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Rahmen der „nachhaltigen Mobilitätsstrategie“ (NMOB). Zuschüsse werden unter anderem für Netzanschlüsse zur Lade- und Tankinfrastruktur emissionsfreier Straßenfahrzeuge, Elektrolyseanlagen zur Erzeugung von Wasserstoff, den Erwerb und die Erschließung zusätzlicher Grundstücke für Lade- und Betankungsinfrastruktur, Schulungen für Fahr- und Werkstattpersonal sowie Investitionen in digitale Infrastruktur und innovative Modellprojekte gewährt.

Die Zuschüsse betragen:

  • Für Netzanschlüsse zur Lade- und Tankinfrastruktur: bis zu 40 Prozent der Kosten, maximal 300.000 Euro je Standort, mit möglichen Erhöhungen für kleine (20 Prozent) und mittlere Unternehmen (10 Prozent).
  • Für Elektrolyseanlagen: bis zu 45 Prozent der Investitionskosten, mit möglichen Erhöhungen für kleine (20 Prozent) und mittlere Unternehmen (10 Prozent).
  • Für den Erwerb und die Erschließung von Grundstücken: bis zu 40 Prozent der Kosten, maximal 250.000 Euro je Standort, mit Erhöhungen für kleine (20 Prozent) und mittlere Unternehmen (10 Prozent).
  • Für Schulungen des Fahr- und Werkstattpersonals: bis zu 50 Prozent der Schulungskosten, mit maximal 300 Euro je Fahrerschulung und 1.500 Euro je Werkstattschulung.
  • Für Investitionen in digitale Infrastruktur: bis zu 40 Prozent der Kosten, maximal 60.000 Euro je Antragsteller.
  • Für innovative Projekte mit Modell- und Pilotcharakter: bis zu 100 Prozent der Kosten, jedoch maximal 100.000 Euro.

Die maximale Fördersumme beträgt 1 Million Euro pro Antrag.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge sind vor Beginn der Maßnahme schriftlich oder digital an das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz zu richten.

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