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Niedersachsen, Bremen, Hamburg

Nachhaltige Landwirtschaft (HB, HH, NI)

Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gewährt Unternehmen in der Landwirtschaft Zuschüsse bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug.
Niedersachsen, Bremen, HamburgZuschussfür Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Ansprechpartner:Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

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Beschreibung

Die Länder Niedersachsen, Bremen und Hamburg fördern landwirtschaftliche Unternehmen, die durch umweltgerechte Bewirtschaftungsmethoden zum Erhalt der Kulturlandschaft und zum Schutz der natürlichen Ressourcen beitragen. Die Förderung wird aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert und zielt auf die Einführung und Beibehaltung nachhaltiger, ressourcenschonender und extensiver Anbauverfahren ab.

Gefördert werden Maßnahmen zur extensiven und umweltfreundlichen Bewirtschaftung von Acker- und Grünland, zur Schonung von Wasser-, Boden- und Klimaressourcen, zur moorschonenden Landnutzung sowie zur Erhaltung artenreicher Kulturlandschaften und Lebensräume nordischer Gastvögel.

Die Förderung umfasst verschiedene Förderschwerpunkte, darunter: • BV: Betriebsverpflichtung zum ökologischen Landbau, • AN: Nachhaltige Nutzung von Ackerflächen, • BF: Blüh- und Schutzstreifen sowie Hecken, • GN: Nachhaltige Grünlandnutzung, • BK: Besondere Klimaschutzmaßnahmen, • NG: Schutz nordischer Gastvögel.

Die Unterstützung erfolgt in Form eines jährlichen Zuschusses pro Hektar, dessen Höhe von der Art der Maßnahme, der Verpflichtungsdauer und der betroffenen Fläche abhängt. Die zuwendungsfähigen Kosten müssen mindestens 250 Euro pro Jahr betragen.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge können zu den festgelegten Terminen bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen eingereicht werden.

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