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Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) gewährt Unternehmen und Freiberuflern im Bereich Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Ernährung sowie verwandter Branchen Zuschüsse bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug für Innovationsprojekte.
Antragstellung nicht möglichbundesweitZuschussfür Innovation & Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Ansprechpartner:Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR)
Letzte Änderung:25.04.2026
Antragstellung bis:30.09.2025
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

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Beschreibung

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat gewährt finanzielle Unterstützung für Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben im Bereich erneuerbarer Ressourcen. Förderfähig sind Vorhaben zur nachhaltigen Erzeugung, Bereitstellung, Verarbeitung und Nutzung erneuerbarer Ressourcen, zur Aufbereitung und Verarbeitung von Ressourcen, zur Entwicklung von Produkten aus nachhaltigen erneuerbaren Ressourcen sowie zu Aspekten des gesellschaftlichen Dialogs und den Herausforderungen des Wandels.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art des Vorhabens. Bei Grundlagenforschung ist eine Förderung von bis zu einhundert Prozent der förderfähigen Kosten möglich. Für industrielle Forschung beträgt der Zuschuss bis zu fünfzig Prozent, bei experimenteller Entwicklung bis zu fünfundzwanzig Prozent. Durchführbarkeitsstudien können mit bis zu fünfzig Prozent bezuschusst werden. Kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Definition können unter bestimmten Voraussetzungen einen zusätzlichen Bonus erhalten.

Hinweise zur Antragstellung

Das Antragsverfahren ist zweistufig und umfasst zunächst die Einreichung einer Projektskizze, auf die bei positiver Begutachtung ein formeller Antrag folgt. Projektskizzen müssen sich auf die Förderschwerpunkte der jeweiligen Bekanntmachungen beziehen. Diese Förderschwerpunkte werden in Form von Aufrufen veröffentlicht. Alternativ können auch Initiativskizzen unabhängig von konkreten Aufrufen eingereicht werden. Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. ist vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft als Projektträger mit der Abwicklung des Programms beauftragt.

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