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Nachhaltige Bewirtschaftung und Wiederherstellung ukrainischer Wälder

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) fördert Unternehmen (KMU) für Innovationsprojekte mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug mit Zuschüssen.
Antragstellung nicht möglichbundesweitZuschussfür Innovation & Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Ansprechpartner:Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Bis 500.000 Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Lösungsansätze für eine nachhaltigere Waldbewirtschaftung sowie der Wissensaustausch im Bereich Forstwissenschaft mit der Ukraine können unter bestimmten Voraussetzungen durch einen Zuschuss des Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) gefördert werden. Ziel ist die Unterstützung von Maßnahmen zur Wiederherstellung ukrainischer Wälder und zur Umstellung auf nachhaltige Waldbewirtschaftung.

Gefördert werden Projekte zur Wiederherstellung ukrainischer Waldökosysteme, zur Verbesserung der Waldgesundheit, zur Unterstützung des Wiederaufbaus und zur Erweiterung der Waldfläche. Dazu zählen auch integriertes Waldbrandmanagement, die Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags, die Verbesserung der Produktivität von Waldressourcen sowie sozioökonomische Aspekte der Waldwirtschaft. Darüber hinaus werden Digitalisierung im Waldmonitoring und -management unterstützt.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss, der sich nach dem Umfang und der Art der Maßnahme richtet. Forstliche Forschungsprojekte können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten, wobei die Obergrenze für Unternehmen bei 500.000 Euro liegt. Gruppenschulungen in Deutschland werden durch Zuschüsse für Reisekosten, Tage- und Übernachtungsgeld sowie Inlandsreisen unterstützt. Für Schulungen in der Ukraine werden Flüge, Reisemittel, Tage- und Übernachtungsgelder sowie Übersetzungen und Cateringkosten übernommen. Fachinformationsreisen für bis zu 25 ausländische Forstexperten können ebenfalls bis zu 100 Prozent gefördert werden.

Hinweise zur Antragstellung

Das Förderverfahren ist zweistufig für Forschungsprojekte und einstufig für Wissensaustauschprojekte. Projektskizzen sowie Förderanträge können zweimal jährlich, zum 1. Januar und 1. August, bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) elektronisch und per Post eingereicht werden. Das elektronische Antragssystem easy-Online ist dafür zu nutzen.

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