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Sachsen

Modernisierung von preisgünstigem Mietwohnraum (FRL preisgünstiger Mietwohnraum – FRL pMW)

Das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung fördert Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen mit Zuschüssen und Darlehen zur Modernisierung von preisgünstigem Mietwohnraum.
SachsenZuschuss & Darlehen
Keyfacts
Fördergeber:Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung
Ansprechpartner:Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Letzte Änderung:05.05.2026
Wie wird gefördert?
Förderarten:
• Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
• Darlehen – Förderkredit mit Rückzahlungspflicht
Max. Fördersumme:maximal 580 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Der Freistaat Sachsen bietet Förderungen für die Modernisierung von Mietwohnraum im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung an, um Mietwohnungen für Menschen mit geringem Einkommen bedarfsgerecht zu verbessern.

Förderfähig sind vor allem folgende baulichen Maßnahmen:

  • Beseitigung von Barrieren und Verbesserung der Zugänglichkeit von Wohnungen, Gebäuden und Grundstücken,
  • Erhöhung des Gebrauchswerts, Schallschutz, Radonschutz sowie Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der Kohlendioxid-Emissionen,
  • Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien und Einbruchschutz,
  • Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse, Dach- und Fassadenbegrünung sowie Anpassung an den Klimawandel,
  • Modernisierung von Wohnraum unter der Bedingung, dass mindestens die Effizienzhausstufe 85 erreicht wird und die Standards des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium“ (QNG-PREMIUM) eingehalten werden,
  • Notwendige Ausgaben für Baukonstruktionen, technische Anlagen, Außenanlagen, Freiflächen und Baunebenkosten.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses kombiniert mit einem zinsvergünstigten Darlehen. Die Höhe des Zuschusses liegt in der Regel bei 35 Prozent der förderfähigen Ausgaben und kann je nach energetischem Standard bis zu 75 Prozent betragen, jedoch maximal 580 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Das Darlehen deckt normalerweise bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben ab und kann je nach energetischem Standard auf bis zu 100 Prozent erhöht werden, mindestens jedoch 50.000 Euro.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge sind in der Regel vor Beginn des Vorhabens formgebunden bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) einzureichen.

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