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Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung nach § 8 Abs. 3 SGB XI

Der GKV-Spitzenverband fördert Unternehmen für Innovationsprojekte mit Zuschüssen.
bundesweitZuschussfür Innovation
Keyfacts
Fördergeber:GKV-Spitzenverband
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Laufzeit:Max. 5 Jahre
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) unterstützt Projekte zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung durch Modellvorhaben, Studien, wissenschaftliche Expertisen und Fachtagungen. Gefördert werden die Entwicklung von Versorgungsmodellen, -konzepten und -strukturen für Pflegebedürftige sowie innovative, qualitätsgesicherte Ansätze zur Modernisierung der Pflegeangebote. Auch Maßnahmen in der pflegerischen Versorgungsforschung, die Aspekte wie Qualität, Nutzerperspektive und ökonomische Betrachtungen einbeziehen, können finanziert werden.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss für bis zu 5 Jahre und beinhaltet eine Teilfinanzierung, die eine Eigenbeteiligung erfordert.

Hinweise zur Antragstellung

Das Antragsverfahren ist zweistufig: Zunächst ist eine Projektskizze einzureichen, die vom GKV-Spitzenverband einem Beirat zur Empfehlung vorgelegt werden kann. In der zweiten Verfahrensstufe werden positiv bewertete Projektskizzen zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags aufgefordert.

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