Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung nach § 8 Abs. 3 SGB XI
Beschreibung
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) unterstützt Projekte zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung durch Modellvorhaben, Studien, wissenschaftliche Expertisen und Fachtagungen. Gefördert werden die Entwicklung von Versorgungsmodellen, -konzepten und -strukturen für Pflegebedürftige sowie innovative, qualitätsgesicherte Ansätze zur Modernisierung der Pflegeangebote. Auch Maßnahmen in der pflegerischen Versorgungsforschung, die Aspekte wie Qualität, Nutzerperspektive und ökonomische Betrachtungen einbeziehen, können finanziert werden.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss für bis zu 5 Jahre und beinhaltet eine Teilfinanzierung, die eine Eigenbeteiligung erfordert.
Hinweise zur Antragstellung
Das Antragsverfahren ist zweistufig: Zunächst ist eine Projektskizze einzureichen, die vom GKV-Spitzenverband einem Beirat zur Empfehlung vorgelegt werden kann. In der zweiten Verfahrensstufe werden positiv bewertete Projektskizzen zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags aufgefordert.