Modellprogramm zur Entwicklung oder Erprobung innovativer Versorgungsansätze nach § 8 Abs. 3a SGB XI
Beschreibung
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) fördert innovative Versorgungsansätze zur Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen. Der Fokus liegt insbesondere auf der kompetenzorientierten Aufgabenverteilung des Personals in Pflegeeinrichtungen. Im Rahmen des Modellprogramms werden Modellvorhaben, Studien und wissenschaftliche Expertisen unterstützt.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss über einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren und umfasst eine Teilfinanzierung. Eine Beteiligung in Form von Eigenmitteln ist erforderlich.
Hinweise zur Antragstellung
Das Antragsverfahren ist zweistufig: Zunächst ist eine Projektskizze einzureichen, die vom GKV-Spitzenverband einem Beirat zur Empfehlung vorgelegt werden kann. In der zweiten Verfahrensstufe werden positiv bewertete Projektskizzen zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags aufgefordert.