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Sachsen

Mittelstandsförderung (Mittelstandsrichtlinie)

Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) unterstützt Existenzgründer, Unternehmensnachfolger und Unternehmen (KMU) mit Zuschüssen und Darlehen.
SachsenZuschuss & Darlehenfür Startups
Keyfacts
Fördergeber:Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Ansprechpartner:Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderarten:
• Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
• Darlehen – Förderkredit mit Rückzahlungspflicht
Max. Fördersumme:Max. 10 Millionen Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel, Unternehmensnachfolge
Wer wird gefördert?
Für Existenzgründer:Besonders geeignet
Unternehmensgröße:bis 249 Mitarbeiter (KMU / Mittelstand)

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Der Freistaat Sachsen fördert einzelbetriebliche und überbetriebliche Vorhaben, um die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen zu verbessern.

Die Mittelstandsförderung basiert auf verschiedenen Einzelprogrammen:

  • Kurzberatung
  • Betriebsberatung/Coaching
  • Umweltmanagement
  • Markteinführung innovativer Produkte
  • Projekte mit Modellcharakter

In der Regel erfolgt die Förderung als Zuschuss, mit Ausnahme der Markteinführung innovativer Produkte, für die ein Darlehen gewährt werden kann. Die Höhe der Förderung richtet sich nach Art und Umfang des Vorhabens.

Hinweise zur Antragstellung

Für weitere Auskünfte und zur Einreichung der Anträge ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) zu kontaktieren.

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