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Sachsen

Mittelstandsförderung – B.I.4 – Umweltmanagement

Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) fördert Unternehmen (KMU) bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug mit Zuschüssen.
SachsenZuschussfür Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Ansprechpartner:Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Unternehmensgröße:bis 249 Mitarbeiter (KMU / Mittelstand)
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Der Freistaat Sachsen unterstützt bei der Einführung von Umweltmanagementsystemen, um die Ressourcennutzung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu optimieren sowie Kosten zu senken, Risiken zu minimieren und die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Diese Förderung ergänzt die Umweltberatungen im Rahmen der „Betriebsberatung/Coaching“.

Förderfähig sind Beratungen, Workshops und Prüfungen für folgende Maßnahmen:

  • Validierung eines Umweltmanagementsystems gemäß der EMAS-Verordnung (EG).
  • Zertifizierung eines Umweltmanagementsystems nach internationalen Standards wie DIN EN ISO 14001 sowie die Zertifizierung der Nutzung von Holz aus nachhaltiger Bewirtschaftung (PEFC-CoC, FSC-CoC).
  • Energieberatungen zur Einführung, Umsetzung oder Aufrechterhaltung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 oder eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1.
  • Einführung sonstiger Umweltmanagementansätze wie Ökoprofit, Qualitätsverbund umweltbewusster Betrieb (QuB) oder der DLG-Nachhaltigkeitsstandard.
  • Gruppenprojekte, bei denen mehrere KMU gemeinsam Umweltmanagementsysteme einführen und weiterentwickeln.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Im Direktverfahren beträgt der Zuschuss bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei Anträgen über einen Qualitätssicherer wie Ellipsis Gesellschaft für Unternehmensentwicklung mbH oder RKW Sachsen GmbH erhöht sich der Zuschuss auf bis zu 50 Prozent, maximal jedoch 350 Euro pro Tag.

Die Förderung kann sich pro Kalenderjahr wie folgt zusammensetzen:

  • Bis zu 8.000 Euro für Validierung und Zertifizierung.
  • Bis zu 30.000 Euro für Gruppenprojekte.
  • Bis zu 12.000 Euro für Beratungsleistungen innerhalb von drei Jahren.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens direkt oder über einen anerkannten Qualitätssicherer bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) einzureichen.

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