Mittelstandsförderung – B.I.3 – Betriebsberatung/Coaching
Beschreibung
Der Freistaat Sachsen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Inanspruchnahme von Beratungsleistungen. Diese Beratungen können sich auf alle unternehmensrelevanten Fragestellungen beziehen, insbesondere auf betriebswirtschaftliche, finanzielle, personelle, technische und organisatorische Probleme.
Förderbereiche umfassen:
- Strategieentwicklung
- In- und ausländische Märkte
- Digitalisierung des Geschäftsmodells
- Personalentwicklung und Fachkräftesicherung
- Wissensbilanz
- Unternehmensnachfolge
- Umweltberatung
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Die Höhe des Zuschusses beträgt im Direktverfahren bis zu 40 Prozent und bei Antragstellung über einen Qualitätssicherer bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 350 Euro pro Tag. Pro Kalenderjahr sind Maßnahmen bis zu 8.000 Euro förderfähig. Bei den Schwerpunkten „in- und ausländische Märkte“, „Personalentwicklung und Fachkräftesicherung“ sowie „Unternehmensnachfolge“ sind Maßnahmen bis zu 10.000 Euro förderfähig.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) oder bei einem Qualitätssicherer zu stellen. Nachdem der Antrag bei der SAB eingegangen ist, kann mit der Beratung „förderunschädlich“ begonnen werden.