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Sachsen

Mittelstandsförderung – B.I.3 – Betriebsberatung/Coaching

Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) unterstützt Existenzgründer, Unternehmensnachfolger, Unternehmen (KMU) und Freiberufler mit Zuschüssen und Beratungen.
SachsenZuschuss & Beratungs-Förderungfür Startups
Keyfacts
Fördergeber:Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Ansprechpartner:Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Letzte Änderung:22.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderarten:
• Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
• Beratung – Förderung von Coaching, Training und Unternehmensberatung
Max. Fördersumme:Max. Maßnahmen bis zu 10.000 Euro/Jahr
Was wird gefördert?
Förderzweck:Betriebsmittel, Unternehmensnachfolge
Wer wird gefördert?
Für Existenzgründer:Besonders geeignet
Unternehmensgröße:bis 249 Mitarbeiter (KMU / Mittelstand)
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Der Freistaat Sachsen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Inanspruchnahme von Beratungsleistungen. Diese Beratungen können sich auf alle unternehmensrelevanten Fragestellungen beziehen, insbesondere auf betriebswirtschaftliche, finanzielle, personelle, technische und organisatorische Probleme.

Förderbereiche umfassen:

  • Strategieentwicklung
  • In- und ausländische Märkte
  • Digitalisierung des Geschäftsmodells
  • Personalentwicklung und Fachkräftesicherung
  • Wissensbilanz
  • Unternehmensnachfolge
  • Umweltberatung

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Die Höhe des Zuschusses beträgt im Direktverfahren bis zu 40 Prozent und bei Antragstellung über einen Qualitätssicherer bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 350 Euro pro Tag. Pro Kalenderjahr sind Maßnahmen bis zu 8.000 Euro förderfähig. Bei den Schwerpunkten „in- und ausländische Märkte“, „Personalentwicklung und Fachkräftesicherung“ sowie „Unternehmensnachfolge“ sind Maßnahmen bis zu 10.000 Euro förderfähig.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) oder bei einem Qualitätssicherer zu stellen. Nachdem der Antrag bei der SAB eingegangen ist, kann mit der Beratung „förderunschädlich“ begonnen werden.

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