Mittelstandsförderung – B.I.2 – Kurzberatung
Beschreibung
Der Freistaat Sachsen unterstützt Existenzgründerinnen, Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei kurzberatungsrelevanten Fragestellungen durch die Förderung von organisationseigenen Beraterinnen und Beratern. Diese Beratung kann sowohl einzeln als auch in Gruppen in Anspruch genommen werden, und die förderfähigen Beratungen erfolgen durch Kammern, Verbände sowie sonstige Organisationen der Wirtschaft ohne Erwerbscharakter.
Die Förderung wird als Zuschuss zu den Beratungskosten gewährt, wobei der Zuschuss bis zu 250 Euro pro abgerechnetem Tagewerk beträgt, jedoch maximal 50 Prozent der Beratungskosten und für bis zu 130 Tagewerke pro Jahr. Bei einer Ko-Förderung durch den Bund oder die EU wird diese angerechnet, und es gilt eine Bagatellgrenze von 1.000 Euro.
Hinweise zur Antragstellung
Die beratende Einrichtung muss den Antrag vor Beginn der Maßnahme bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) stellen.