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Mikromezzaninfonds Deutschland

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert Existenzgründer, Unternehmen und Freiberufler mit Beteiligungen.
bundesweitBeteiligungfür Startups
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Ansprechpartner:Mikromezzaninfonds Deutschland
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Beteiligung – Finanzierung zur Stärkung des Eigenkapitals
Max. Fördersumme:50.000 Euro
Laufzeit:10 Jahre
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Für Existenzgründer:Besonders geeignet
Unternehmensalter:Vorgründungsphase bis 5 Jahre nach Gründung
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Für Existenzgründerinnen, Existenzgründer und kleine, junge Unternehmen, die mehr Eigenkapital benötigen, bietet der Mikromezzaninfonds Deutschland die Möglichkeit, sich mit bis zu 150.000 Euro zu beteiligen.

Dieser Fonds unterstützt Unternehmen, indem er deren Eigenkapital erhöht und somit neuen Kreditspielraum für Investitionsvorhaben schafft. Es ist wichtig zu beachten, dass der Kapitalgeber dabei keine Stimm- oder Einflussrechte im Unternehmen erhält.

Der Mikromezzaninfonds richtet sich insbesondere an:

  • Ausbildungsbetriebe,
  • Unternehmen, die von Arbeitslosen gegründet wurden,
  • Unternehmen, die von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden,
  • Gewerblich orientierte Sozialunternehmen und
  • Umweltorientierte Unternehmen.

Für Unternehmen dieser Zielgruppen gelten teilweise besondere Konditionen. Die Beteiligung kann bis zu 50.000 Euro betragen, für die genannten Zielgruppen bis zu 150.000 Euro.

Die Vergütung für das Kapital wird vierteljährlich berechnet und beträgt 8 Prozent pro Jahr. Bei besonders guter Bonität des Unternehmens bei Auszahlung kann die Vergütung auf 6,5 Prozent pro Jahr sinken. Zusätzlich kann eine Gewinnbeteiligung von bis zu 1,5 Prozent der Einlage anfallen.

Bei Auszahlung ist eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 3,5 Prozent zu entrichten. Die Laufzeit des Mikromezzaninfonds beträgt zehn Jahre, mit einer Rückzahlung in jährlich gleich hohen Raten, beginnend nach sieben Jahren.

Für weitere Informationen oder Anfragen wendet man sich an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft in jeweiligen Bundesland oder nutzt die Internetseite des Mikromezzaninfonds.

Hinweise zur Antragstellung

Ansprechpartner ist die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft im Bundesland, in dem die Investition umgesetzt wird. Anfragen können über die Internetseite des Mikromezzaninfonds gestellt werden.

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