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Mikrokreditfonds Deutschland

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gewährt Existenzgründern und Unternehmen Darlehen.
bundesweitDarlehenfür Startups
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Ansprechpartner:Mikrofinanzinstitute
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Darlehen – Förderkredit mit Rückzahlungspflicht
Max. Fördersumme:25.000 Euro
Laufzeit:max. 4 Jahre
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Für Existenzgründer:Besonders geeignet
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Für die Gründung oder Expansion eines Unternehmens besteht die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen einen Mikrokredit von bis zu 25.000 Euro zu erhalten.

Kleine und mittlere Unternehmen können im Rahmen des Mikrokreditfonds einen solchen Kredit beantragen, um ihre Gründung oder die Stärkung und Erweiterung ihrer Geschäfte zu unterstützen. Die Förderung deckt folgende Bereiche ab:

  • Gründung eines neuen Unternehmens: Bereitstellung von Startkapital und Unterstützung während der Anlaufphase.
  • Expansion eines bestehenden Unternehmens: Finanzierung zur Erweiterung und Stärkung der Aktivitäten.
  • Projektumsetzung und Markterschließung: Unterstützung für neue Projekte und die Erschließung neuer Märkte.
  • Neue Entwicklungen: Finanzierung für innovative Entwicklungen in bestehenden Unternehmen.

Der Mikrokredit wird als Darlehen gewährt, dessen Betrag zwischen 1.000 und 25.000 Euro liegt. Der Zinssatz beträgt 8,1 Prozent, und es fällt eine Abschlussgebühr von 130 Euro pro Kredit an. Die Kreditlaufzeit kann bis zu vier Jahre betragen.

Hinweise zur Antragstellung

Beim Mikrofinanzinstitut nach freier Wahl. Dieses ist vom Antrag bis zur Rückzahlung der Ansprechpartner.

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