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Mikroelektronik-Forschung von Verbundpartnern im Rahmen des Gemeinsamen Unternehmens KDT

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Unternehmen (KMU) und Forschungseinrichtungen für Innovationsprojekte mit Zuschüssen.
bundesweitZuschussfür Innovation
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Ansprechpartner:VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:In der Regel 50 Prozent der förderfähigen Kosten
Laufzeit:Bis zu vier Jahre
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt im Rahmen der Partnerschaft „Key Digital Technologies“ (KDT) im europäischen Forschungsrahmenprogramm Horizont Europa Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Elektroniksysteme und intelligente Systeme, einschließlich interdisziplinärer Aspekte wie physische Systeme und integrierte Photonik. Eine Förderung kann für industrielle Verbundvorhaben gewährt werden, die eine ausreichende Innovationshöhe erreichen, risikoreich sind und ohne Förderung nicht durchgeführt werden könnten. Die Förderung wird als Zuschuss für bis zu vier Jahre gewährt.

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Forschungseinrichtungen mit wirtschaftlichen Vorhaben erhalten in der Regel 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten, sofern sie die EU-Kriterien für KMU erfüllen. Hochschulen und außeruniversitäre Einrichtungen können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Hochschulen und Universitätskliniken mit nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben können zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

Hinweise zur Antragstellung

Das Antragsverfahren ist normalerweise zweistufig. In der ersten Stufe ist eine gemeinschaftliche Projektskizze in elektronischer Form und englischer Sprache einzureichen. Nach positiver Bewertung und Auswahl des Vorhabens durch das Gemeinsame Unternehmen KDT und das BMBF erfolgt eine schriftliche Aufforderung, förmliche nationale Förderanträge einzureichen. Für den Antrag ist das elektronische Antragssystem easy-Online zu nutzen. Das Gemeinsame Unternehmen KDT veröffentlicht in der Regel jährlich Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, voraussichtlich bis 2027.

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