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Baden-Württemberg

Mietwohnungsfinanzierung L-Bank – Neubau

Die L-Bank gewährt Unternehmen und Körperschaften des öffentlichen Rechts bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug Darlehen.
Baden-WürttembergDarlehenfür Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:L-Bank
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Darlehen – Förderkredit mit Rückzahlungspflicht
Max. Fördersumme:Bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

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Beschreibung

Die L-Bank bietet zinsgünstige Darlehen für den Neubau von klimafreundlichen Mietwohnungen im Rahmen des KfW-Programms „Klimafreundlicher Neubau (KFN) – Wohngebäude“ an. Zusätzlich kann bei weiterem Finanzierungsbedarf ein Ergänzungsdarlehen bereitgestellt werden. Gefördert werden der Neubau von klimafreundlichen Mietwohnungen sowie von Mietwohnungen mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG).

Antragsberechtigt sind Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Das Bauvorhaben muss die Anforderungen des KfW-Programms erfüllen und der Antragsteller muss mindestens 25 Prozent der Gesamtkosten als Eigenkapital aufbringen. Die Zweckbindungsfrist beträgt 10 Jahre und das Vorhaben muss die geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen erfüllen.

Aufträge ab einem Kreditbetrag von 700.000 Euro müssen nach wettbewerblichen Gesichtspunkten vergeben werden, wobei mindestens drei Angebote eingeholt werden sollten. Ein Energieeffizienz-Experte aus der entsprechenden Expertenliste muss eingebunden werden, und für Projekte mit dem QNG-Label sind zusätzlich ein QNG-Nachhaltigkeits-Berater und eine QNG-Zertifizierungsstelle erforderlich. Einzelne Wohnungen in Eigentümergemeinschaften sowie Einliegerwohnungen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit für klimafreundliche Wohngebäude und bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit für Gebäude mit QNG.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge sind vor Baubeginn mit den entsprechenden Formularen an die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg, zu richten.

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