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Brandenburg

Mietwohnungsbauförderung (Modernisierung & Neubau)

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung unterstützt Unternehmen und Freiberufler im Baugewerbe, Grundstücks- und Wohnungswesen mit Zuschüssen und Darlehen.
BrandenburgZuschuss & Darlehen
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Ansprechpartner:Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Letzte Änderung:05.05.2026
Wie wird gefördert?
Förderarten:
• Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
• Darlehen – Förderkredit mit Rückzahlungspflicht
Max. Fördersumme:500 Euro je Quadratmeter Wohnfläche (Zuschuss), bis zu 3.000 Euro je Quadratmeter (Darlehen)
Kombinierbar:Es ist möglich, die Förderungen für die generationsgerechte Modernisierung und den Ein- oder Anbau von Aufzügen zu kombinieren.
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Die Schaffung von generationsgerechtem Mietwohnraum in Brandenburg kann unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Diese Unterstützung zielt auf die Modernisierung und Instandsetzung sowie den Neubau von Mietwohnungen ab. Zu den geförderten Maßnahmen gehören die Anpassung bestehender Mietwohnungen an generationsgerechte Standards durch Modernisierungsmaßnahmen, die Schaffung neuen Wohnraums durch Erweiterungen oder Nutzungsänderungen, der Neubau von Mietwohnungen zu sozialverträglichen Mieten sowie der Ein- oder Anbau von Aufzügen und die Schaffung barrierefreier Zugänge.

Die Förderung wird auch für Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende sowie für Modellprojekte zur Erprobung zeitgemäßer Wohnformen für verschiedene Zielgruppen angeboten. Diese Unterstützung wird in Form von Darlehen und Zuschüssen bereitgestellt.

Für die generationsgerechte Modernisierung und Instandsetzung kann ein Zuschuss von 300 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche gewährt werden. Zudem ist ein Baudarlehen von bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche möglich, wobei die Förderung auf 100 Quadratmeter pro Mietwohnung begrenzt ist.

Für die Schaffung neuen Mietwohnraums beträgt der Zuschuss 500 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche, ergänzt durch ein Baudarlehen von bis zu 3.000 Euro pro Quadratmeter. Bei einer Zweckbindung von 35 Jahren kann zusätzlich ein Zuschuss von 200 Euro pro Quadratmeter gewährt werden, was sich auf die Baudarlehensobergrenze auswirkt.

Für den Ein- oder Anbau von Aufzügen sowie die barrierefreie Gestaltung der Zugänge zum Gebäude und den Wohnungen wird ein Darlehen von maximal 20.000 Euro und ein Zuschuss von bis zu 5.000 Euro pro erschlossener Wohnung angeboten. Sollte das gesamte Gebäude und alle Wohnungen barrierefrei gestaltet werden, beträgt das maximale Baudarlehen 15.000 Euro und der Zuschuss bis zu 10.000 Euro pro erschlossener Wohnung.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) einzureichen.

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