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Niedersachsen

Mietwohnraumförderung auf den Ostfriesischen Inseln

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung stellt Unternehmen, Freiberuflern und natürlichen Personen Zuschüsse und Darlehen bereit.
Antragstellung nicht möglichNiedersachsenZuschuss & Darlehen
Keyfacts
Fördergeber:Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Ansprechpartner:zuständige Wohnraumförderstelle Niedersachsen
Letzte Änderung:16.04.2026
Antragstellung bis:31.12.2024
Wie wird gefördert?
Förderarten:
• Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
• Darlehen – Förderkredit mit Rückzahlungspflicht
Max. Fördersumme:bis zu 75 Prozent der Gesamtkosten (Darlehen)
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Land Niedersachsen fördert im Rahmen des Wohnraumförderprogramms 2019 den Neubau von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern auf den Ostfriesischen Inseln, einschließlich der Städte Borkum und Norderney, der Inselgemeinde Juist, des Nordseebades Wangerooge sowie der Gemeinden Baltrum, Langeoog und Spiekeroog, für Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen.

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, natürliche Personen sowie Personengesellschaften, einschließlich Genossenschaften und Baugemeinschaften. Die geförderten Gebäude müssen mindestens drei Wohneinheiten umfassen, und die Größe der Wohnungen muss angemessen im Verhältnis zur Größe des Mieterhaushalts sein. Geförderte Wohnungen dürfen nur an Haushalte vermietet werden, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenzen gemäß dem Niedersächsischen Wohnraumfördergesetz (NWoFG) nicht überschreiten. Die Wohnfläche einer Wohnung darf 30 Quadratmeter nicht unterschreiten. Eigenleistungen in Höhe von 25 Prozent, mindestens jedoch 15 Prozent der Gesamtkosten, sind erforderlich. Zudem gelten die weiteren Voraussetzungen der Wohnraumförderbestimmungen (WFB).

Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens, das bis zu 75 Prozent der Gesamtkosten beträgt; in Ausnahmefällen können es bis zu 85 Prozent sein. Die Bemessung des Darlehens erfolgt auf Basis von 7.050 Euro Gesamtkosten je Quadratmeter Wohnfläche. Für Berechtigte mit geringem Einkommen wird zusätzlich ein Tilgungsnachlass von 30 Prozent des Darlehensursprungsbetrags gewährt, wobei zwei Drittel nach Bezugsfertigkeit und ein Drittel nach Ablauf des 20. Jahres gewährt werden. Für jede barrierefrei nutzbare Wohnung gibt es einen zusätzlichen Zuschuss von 5.000 Euro.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge müssen vor Baubeginn oder vor Abschluss eines Kaufvertrages bei der zuständigen Wohnraumförderstelle der Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung eingereicht werden. Weitere Informationen sind bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) erhältlich.

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