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Nordrhein-Westfalen

MID-Digitale Sicherheit

Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) fördert Unternehmen (KMU) bei Innovationsprojekten mit Zuschüssen.
Nordrhein-WestfalenZuschussfür Innovation
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)
Ansprechpartner:Projektträger Jülich (PtJ)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Was wird gefördert?
Förderzweck:Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Wer wird gefördert?
Unternehmensgröße:bis 249 Mitarbeiter (KMU / Mittelstand)
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Im Teilbereich MID-Digitale Sicherheit unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen kleine und mittlere Unternehmen dabei, die Sicherheit ihrer digitalen Anwendungen und Geschäftsprozesse gezielt zu verbessern. Ziel der Förderung ist es, Unternehmen beim Aufbau eines grundlegenden IT-Sicherheitsniveaus zu begleiten und sie widerstandsfähiger gegenüber Cyberrisiken zu machen.

Gefördert werden aufeinander abgestimmte Maßnahmen in drei Bereichen: die Analyse des bestehenden IT-Sicherheitsniveaus durch externe Fachunternehmen, nutzerorientierte Maßnahmen wie Schulungen und Sensibilisierung von Beschäftigten sowie der Erwerb und die Einbindung von Software- und Hardwarelösungen für den IT-Basisschutz, etwa Firewalls, Antiviren- oder Patch-Management-Systeme. Die Förderung erfolgt als Zuschuss und beträgt bis zu fünfzig Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15.000 Euro pro Unternehmen. Eine Förderung kann innerhalb von zwei Jahren einmal in Anspruch genommen werden; der Zuschuss muss mindestens 4.000 Euro betragen.

Hinweise zur Antragstellung

Das Antragsverfahren ist zweistufig ausgestaltet. In einem ersten Schritt erfolgt die Registrierung für ein monatliches Losverfahren. Nach erfolgreicher Auswahl im Losverfahren wird der Zugang zum Förderportal freigeschaltet und die erforderlichen Zugangsdaten werden bereitgestellt. Der Förderantrag kann anschließend bis einschließlich zum achtundzwanzigsten Tag des jeweiligen Monats online eingereicht werden.

Wird im Losverfahren keine Auswahl getroffen, besteht im darauffolgenden Monat erneut die Möglichkeit zur Teilnahme am Losverfahren.

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