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Mecklenburg-Vorpommern

Messen und Ausstellungen

Die Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern fördert Existenzgründer, Unternehmen (KMU) und Freiberufler mit Zuschüssen.
Mecklenburg-VorpommernZuschussfür Startups
Keyfacts
Fördergeber:Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Ansprechpartner:Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:maximal 6.000 Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Wer wird gefördert?
Für Existenzgründer:Besonders geeignet
Unternehmensgröße:bis 249 Mitarbeiter (KMU / Mittelstand)
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen bei der Teilnahme an internationalen und international ausgerichteten Messen sowie Ausstellungen im In- und Ausland, einschließlich hybrider Formate.

Die Förderung umfasst die Standflächenmiete sowie alle vom Messeveranstalter direkt in Rechnung gestellten Dienstleistungen. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Kleinstunternehmen, bis zu 40 Prozent für kleine Unternehmen und bis zu 30 Prozent für mittlere Unternehmen, maximal jedoch 6.000 Euro.

Für Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Messe oder Ausstellung nicht älter als 5 Jahre sind und auf einem Messestand oder bei einer Ausstellung vertreten sind, kann alternativ eine pauschale Start-up-Förderung von 2.000 Euro beantragt werden, wenn die Standardförderung darunter liegt. Die Bagatellgrenze für den Zuschuss beträgt 1.000 Euro.

Pro Kalenderjahr sind maximal drei Förderungen für Messeteilnahmen pro Unternehmen möglich.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag ist unter Verwendung des Antragsformulars per E-Mail oder, in Ausnahmefällen, schriftlich beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) einzureichen. Es ist zu beachten, dass der Antrag als genehmigt gilt, sobald er beim LFI eingegangen ist, wodurch auch der vorzeitige Beginn des Vorhabens erlaubt ist.

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