Messeförderung
Beschreibung
Das Land Hessen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Handwerks- und Kleinstunternehmen sowie junge und innovative Start-ups bei der Teilnahme an Messen und Ausstellungen. Die Förderung gilt für Veranstaltungen außerhalb der EU und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) sowie für internationale Messen innerhalb der EU/EFTA und im Inland.
Ein Zuschuss kann für verschiedene Kosten im Zusammenhang mit der Messebeteiligung beantragt werden, einschließlich der Miete einer angemessenen Ausstellungsfläche, der Kosten für den Messestand (einschließlich Miete, Auf- und Abbau, Planungs- und Bauleitungsleistungen, Gestaltung und Transport), dem Hin- und Rücktransport von Exponaten bis zu einer Summe von maximal 2.500 Euro, Versicherungen für Stand und Exponate, dem Anschluss und Verbrauch von Wasser, Strom, Gas und Telekommunikationstechnik, dem obligatorischen Katalogeintrag, Dolmetschern sowie Fremdpersonal während der Messe. Zudem kann der Eintritt zu einer Messe bei start-up-spezifischen Formaten für bis zu drei Teilnehmende, die beim geförderten Unternehmen beschäftigt sind, gefördert werden.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für Auslandsmessen außerhalb der EU und EFTA beträgt der Zuschuss maximal 4.000 Euro pro Unternehmen. Für Messen in der EU, den EFTA-Staaten sowie internationale Messen im Inland sind maximal 2.000 Euro pro Unternehmen möglich. Pro Unternehmen sind maximal zwei Messeteilnahmen in höchstens drei aufeinanderfolgenden Jahren förderfähig. Im darauffolgenden Jahr ist keine Förderung mehr möglich.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag ist spätestens acht Wochen vor Messebeginn entweder elektronisch oder schriftlich bei der HA Hessen Agentur GmbH einzureichen.