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Mecklenburg-Vorpommern

Meisterprämie für Gründung und Nachfolge im Handwerk (MV)

Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern fördert Existenzgründer, Unternehmensnachfolger und Unternehmen (KMU) im Handwerk mit Zuschüssen.
Mecklenburg-VorpommernZuschussfür Startups
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Ansprechpartner:Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:7.500 Euro Basisförderung und 2.500 Euro Arbeitsplatzförderung
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel, Unternehmensnachfolge
Wer wird gefördert?
Für Existenzgründer:Besonders geeignet
Unternehmensalter:Vorgründungsphase

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

In Mecklenburg-Vorpommern können Handwerks- oder Industriemeisterinnen und -meister, die einen Betrieb neu gründen oder übernehmen, unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Diese Förderung richtet sich an diejenigen, die eine selbstständige Vollexistenz im Haupterwerb durch Unternehmensnachfolge, Neugründung oder tätige Beteiligung im Handwerksbereich aufbauen möchten.

Die Förderung erfolgt in zwei Stufen. Zunächst wird eine Basisförderung für die erstmalige Gründung durch Nachfolge, Neugründung oder Beteiligung gewährt. Zusätzlich gibt es eine Arbeitsplatzförderung, die für die Schaffung mindestens eines neuen Arbeitsplatzes durch die Gründung genutzt werden kann.

Der Zuschuss wird einmalig als Unterstützung zum Lebensunterhalt gewährt. Er beträgt 7.500 Euro für die Basisförderung und weitere 2.500 Euro, wenn ein zusätzlicher Arbeitsplatz geschaffen wird.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag ist an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) zu richten. Nach Antragseingang kann mit dem Vorhaben begonnen werden.

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