Meistergründungsprämie Sachsen-Anhalt
Beschreibung
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Handwerksmeisterinnen und -meister bei der Gründung eines eigenen Unternehmens oder der Übernahme eines bestehenden Betriebs im Handwerksbereich. Diese Förderung richtet sich an die erstmalige Schaffung einer selbstständigen und langfristig tragfähigen Existenz und wird als Zuschuss gewährt.
Der Zuschuss beträgt 10.000 Euro. Um förderfähig zu sein, muss der Finanzierungsbedarf für Investitionen und Betriebsmittel mindestens 15.000 Euro betragen, wobei bauliche Infrastruktur und Personalausgaben, einschließlich des eigenen Lohns, nicht berücksichtigt werden.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag ist mit den erforderlichen Formularen vor Beginn des Vorhabens bei der zuständigen Handwerkskammer einzureichen. Die Handwerkskammer leitet den Antrag anschließend an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt weiter.