Meistergründungsprämie Brandenburg
Beschreibung
Das Land Brandenburg unterstützt Meisterinnen und Meister im Handwerk bei der Existenzgründung durch die Meistergründungsprämie. Diese Förderung gilt für die Gründung eines Betriebs, die Übernahme eines bestehenden Betriebs oder eine aktive Beteiligung von mindestens 30 Prozent am Kapital. Bei aktiven Beteiligungen ist eine Bestellung zur Geschäftsführerin oder zum Geschäftsführer erforderlich.
Die Förderung erfolgt in zwei Stufen: einer Basisförderung und einer Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung. Die Förderung wird als Zuschuss bereitgestellt.
Die Höhe der Basisförderung beträgt einmalig 12.000 Euro. Zusätzlich gibt es eine Arbeits- und Ausbildungsplatzförderung von einmalig 5.000 Euro, die auf 7.000 Euro erhöht wird, wenn eine Frau den Platz besetzt. Bei gemeinschaftlichen Existenzgründungen können bis zu drei Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister gefördert werden.
Betriebliche Investitionen und Betriebsausgaben in Höhe des beantragten Zuschusses müssen nachgewiesen werden.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag ist vor der Gründung, der Übernahme oder der tätigen Beteiligung an die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) zu richten.